Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Zu den Bauleitplänen gehören der Flächennutzungsplan als sogenannter vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als sogenannter verbindlicher Bauleitplan.
Die Bauleitplanung erfolgt in der Regel zweistufig, das heißt zunächst bedarf es grundsätzlich eines Flächennutzungsplans, aus dem dann ein Bebauungsplan entwickelt wird.
Angelina Ludwig
Abteilungsleitung Liegenschaften
Telefon: 089 / 319 000 4001
E-Mail: liegenschaften@eching.de
Alexander Voggt
Bauverwaltung
Telefon: 089 / 319 000 3004
E-Mail: bauverwaltung@eching.de
Diese werden grundsätzlich für einen Teil des Gemeindegebiets aufgestellt und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung für die betroffenen Grundstücke sowie die zulässigen Nutzungen. Außerdem können gestalterische Regelungen festgelegt werden. Ein Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich und vermittelt ein Recht auf Bebauung gemäß seinen Festsetzungen.
Auf der Karte des Landratsamtes Freising oder im Bayernatlas finden sie alle Bebauungspläne der Gemeinde Eching mit den jeweiligen Änderungen.
Rechtliche Verbindlichkeit haben ausschließlich die Fassungen, die Sie in den folgenden Downloads einsehen können:
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.
Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen.