Mietspiegel

Seit dem 01.04.2023 ist der qualifizierte Mietspiegel in Kraft. Damit die Gemeinde Eching auch weiterhin über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt, ist dieser gemäß § 558d Abs. 2 BGB zwei Jahre nach Erstellung der Marktentwicklung anzupassen. Die Fortschreibung erfolgte durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH auf Basis des Verbraucherpreisindexes in Deutschland als Mietspiegel 2025.

Der fortgeschriebene Mietspielel Eching 2025 wurde durch Beschluss vom Gemeinderat sowie von den Interessenvertretern des Haus- und Grundbesitzervereins Freising e.V. und Mietervereins Neufahrn-Eching e.V. anerkannt. Dieser tritt nun zum 01.04.2025 in Kraft.

Dieser qualifizierte Mietspiegel leistet für die Mietpreisgestaltung in Eching einen wesentlichen Beitrag. Er verschafft Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietpreisgefüge im frei finanzierten Wohnungsbestand. Den Mietern dient er als zuverlässige Grundlage, um Mietforderungen zu überprüfen und sich vor überhöhten Mieten zu schützen. Wohnungseigentümer und Vermieter haben eine repräsentative und rechtssichere Basis für die Bewirtschaftung ihrer Wohnungsbestände.

Die im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreise werden als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet. Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Entgelte in der Gemeinde Eching für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Die angegebenen Mietpreise geben die geschuldete Nettokaltmiete wieder, d. h. ohne Betriebskostenanteile (z.B. Wasser-, Kanalgebühren, Kosten für Heizung und Warmwasser) sowie ohne sonstige Zuschläge (z.B. Garage, Stellplatz).