05.09.2026

Midissage am 18. September von Gisela Filß im Rathaus

Im Foyer des Echinger Rathauses findet am 18. September um 18 Uhr die Midissage der Dietersheimer Künstlerin Gisela Filß statt, zu der das Echinger Kulturforum alle Kunstinteressierten herzlich einlädt. Die Ausstellung läuft bereits seit dem 29.07.2026 und kann noch bis zum 31.10.2026 während der Öffnungszeiten des Rathauses kostenlos besucht werden.

Eine Midissage ergänzt die klassischen Bezeichnungen des Kunstbetriebs: Die Vernissage eröffnet, die Finissage beschließt und die Midissage feiert die Mitte einer Ausstellung.


Ein Spaziergang durch 30 Jahre Malerei

Die Künstlerin Gisela Filß, 1956 geboren, malte bereits als Kind gerne. Ihr Berufswunsch – Grafikerin oder Modezeichnerin – ließ sich nicht verwirklichen: Auf Wunsch des Vaters folgte eine Ausbildung zur Bankkauffrau. Beruf und Familie stellten die künstlerischen Ambitionen zurück.

1996 fand sie in einem VHS-Kurs in Schleißheim zur Malerei zurück. Ihr kroatischer Lehrer führte sie in die anspruchsvolle Aquarelltechnik ein. Bis 2016 begleitete sie ihn jeden Sommer zu Malkursen in seine kroatische Heimat – die Motive lieferten Landschaft, Dörfer und Architektur. 

Seit 2017 arbeitet sie in den Workshops der Künstlerin und Dozentin Elisabeth Lex an der VHS Erding, seit 2018 an zehn Kreativ-Samstagen im Jahr. Dort experimentiert sie mit unterschiedlichen Techniken auf Papier und Leinwand, in ausdrucksvollen Farben.

Jedes Bild erhält anschließend einen passenden Rahmen – so entsteht ein Gesamtkunstwerk.


Eine Besonderheit: Gisela Filß malt nie zu Hause, sondern ausschließlich in Kursen und im Urlaub.

In 30 kreativen Jahren ist eine umfangreiche Sammlung entstanden. Die Ausstellung führt als Spaziergang durch die verschiedenen Schaffensphasen der Künstlerin.

Die Midissage am 18. September, wie auch die gesamte Ausstellung vom 29.07.-31.10.2026, sind offen für alle Bürgerinnen und Bürger und können kostenlos ohne Anmeldung besucht werden.

Weitere Beiträge

21.10.2026
Gemeinde Eching verhängt eine Haushaltssperre

Die Gemeinde Eching hat mit Wirkung zum 20. Oktober 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik) für das laufende Haushaltsjahr verhängt. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Freising wurde über diese Maßnahme informiert.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die zunehmend angespannte finanzielle Situation der Gemeinde. Die Einnahmen bleiben im laufenden Haushaltsjahr teilweise deutlich hinter den ursprünglichen Planungen zurück. Dies betrifft insbesondere Steuereinnahmen, Gebühren, Erschließungsbeiträge sowie geplante Erlöse aus Grundstücksverkäufen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben in verschiedenen Bereichen, insbesondere bei der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben wie der Kinderbetreuung.

Die Gemeinde reagiert damit auf eine Entwicklung, die auch zahlreiche andere Kommunen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellt. Im Landkreis Freising haben bereits die Städte Freising und Moosburg vergleichbare Maßnahmen ergriffen.

Verantwortungsbewusst handeln und Prioritäten setzen

Mit der Haushaltssperre verfolgt die Gemeinde das Ziel, den Haushaltsausgleich für das Jahr 2026 so weit wie möglich zu sichern, zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden und ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten.

Konkret bedeutet dies, dass sämtliche noch nicht ausgeschöpften Haushaltsansätze einer besonders strengen Prüfung unterliegen. Neue Ausgaben und Verpflichtungen dürfen grundsätzlich nur noch eingegangen werden, wenn sie rechtlich vorgeschrieben, zur Aufrechterhaltung notwendiger kommunaler Aufgaben unaufschiebbar oder zur Vermeidung größerer wirtschaftlicher Schäden erforderlich sind.

Personalausgaben, gesetzliche Umlagen sowie vollständig durch zweckgebundene Einnahmen gedeckte Maßnahmen sind von der Sperre ausgenommen. Freiwillige Leistungen und nicht zwingend erforderliche Ausgaben werden dagegen kritisch überprüft und gegebenenfalls zurückgestellt.

Die Haushaltssperre gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026.

Bürgermeister Steigerwald: „Wir müssen jetzt konsequent und mit Augenmaß handeln.“

„Die finanzielle Situation unserer Gemeinde ist ernst. Wir müssen erkennen, dass die finanziellen Spielräume deutlich kleiner sind, als in der Vergangenheit angenommen. Deshalb ist es notwendig, jetzt konsequent zu handeln und unsere Ausgaben auf das tatsächlich Erforderliche zu konzentrieren“, erklärt Erster Bürgermeister Michael Steigerwald.

„Mir ist wichtig, dabei eines klarzustellen. Die Gemeinde Eching ist weiterhin zahlungsfähig und kann ihre notwendigen Aufgaben erfüllen. Die Haushaltssperre bedeutet keinen Stillstand, sondern einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren finanziellen Möglichkeiten. Nicht alles, was wünschenswert ist, kann derzeit auch finanziert werden. Deshalb müssen wir klare Prioritäten setzen.“

Blick auf die kommenden Haushaltsjahre

Die Haushaltssperre ist zugleich ein deutliches Signal dafür, dass die Gemeinde ihre Finanzplanung auch über das laufende Jahr hinaus an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen muss. Ziel ist es, bestehende Ausgabenstrukturen kritisch zu überprüfen, Einnahmemöglichkeiten zu bewerten und notwendige Investitionen weiterhin zu ermöglichen.

„Wir werden uns in den kommenden Jahren auf das konzentrieren müssen, was für die Entwicklung unserer Gemeinde wirklich wichtig ist. Dazu gehören eine funktionierende Infrastruktur, verlässliche kommunale Leistungen und Investitionen in die Zukunft Echings. Unser Anspruch bleibt, die Gemeinde verantwortungsvoll weiterzuentwickeln, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind“, so Steigerwald.

Die Gemeindeverwaltung wird die finanzielle Entwicklung weiterhin eng begleiten und die erforderlichen Maßnahmen regelmäßig überprüfen. Über wesentliche Entwicklungen wird die Gemeinde transparent informieren.

Die Haushaltssperre ist damit eine notwendige Maßnahme, um die finanziellen Herausforderungen aktiv anzugehen und Echings Handlungsfähigkeit auch in Zukunft zu sichern.

20.10.2026
Lärmschutzbereich Flughafen München

Für den Verkehrsflughafen München soll erstmals ein Lärmschutzbereich nach dem Fluglärmgesetz (FluLärmG) festgesetzt werden. Dieser soll den bisherigen regionalplanerischen Lärmschutzbereich ablösen.
Der geplante Lärmschutzbereich umfasst zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht. Grundlage der Berechnung sind die gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmgesetzes sowie eine Luftverkehrsprognose für das Jahr 2033. Dabei werden auch die planfestgestellten Erweiterungen des Verkehrsflughafens München berücksichtigt. 

Die Festsetzung kann insbesondere Auswirkungen auf die bauliche Nutzung von Grundstücken innerhalb der Schutzzonen haben. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können zudem Ansprüche auf Entschädigung bzw. auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bestehen. 

Für die genaue Betroffenheit einzelner Grundstücke ist die beigefügte Karte maßgeblich: Karte Lärmschutzbereich

Die Gemeinde Eching wird die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke in den kommenden Tagen direkt anschreiben und ihnen weitere Informationen zukommen lassen.

Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Bauverwaltung der Gemeinde Eching unter: bauverwaltung@eching.de wenden.

16.10.2026
2.000 Instagram Follower und noch vieles mehr

Der Instagram-Kanal der Gemeinde Eching hat die Marke von 2.000 Followern überschritten. Seit dem Start im Februar 2024 ist die Zahl der Follower stetig gewachsen. Das gelang völlig kostenneutral allein durch Inhalte, die für die Echinger Bürgerinnen und Bürger relevant sind. Über Instagram finden sich immer mehr Interessierte zusammen, um sich auf diesem Wege über die Gemeinde zu informieren.