Hitzewellen, Starkregen, Trockenheit: Der Klimawandel ist längst bei uns angekommen. Während Klimaschutz darauf zielt, die Erderwärmung zu bremsen, geht es bei der Klimaanpassung darum, unsere Städte und Gemeinden auf die bereits spürbaren Folgen vorzubereiten.
Mehr Schatten, mehr Grün, mehr Wasserflächen. Versickerungsfähige Böden statt versiegelter Flächen. Vorsorge statt Schadensbegrenzung. Klimaanpassung macht unsere Lebensräume widerstandsfähiger – für heute und für kommende Generationen.
Starkregen – Urbane Sturzfluten: gut informiert, gut vorbereitet!
Starkregenereignisse nehmen infolge des Klimawandels spürbar zu. In kurzer Zeit fallen dabei große Wassermengen, die Straßen überfluten, Keller volllaufen lassen und die Kanalisation überlasten können. Betroffen sein kann grundsätzlich jeder – unabhängig von der Nähe zu Gewässern.
Als Gemeinde möchten wir Sie dabei unterstützen, sich auf solche Ereignisse vorzubereiten. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu möglichen Gefahren, Hinweise zur Eigenvorsorge sowie Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Eigentum und sich selbst schützen können.
Ziel des Sturzfluten-Risikomanagements ist es nicht, einen vollständigen Schutz vor allen potentiellen möglichen Ereignissen zu gewährleisten, sondern mit Hilfe von vorausschauenden Betrachtungen Vorsorge zu ermöglichen. So wird das Risiko für Mensch, Umwelt, Bauwerke und Infrastruktur minimiert.
Gemeinsam können wir das Risiko verringern und Schäden begrenzen.
Im Folgenden finden Sie die Starkregenrisikokarten für den Kernort Eching und den Ortsteilen Dietersheim und GOD (=Günzenhausen, Deutenhausen, Ottenburg). Gezeigt werden die Wasserstände bei 30- bzw. 100-jährlichen Starkregenereignissen mit einer Gesamtdauer von einer Stunde. Die maßgebende Starkregendauer beträgt dabei 5 bzw. 15 Minuten. Statistisch gesehen tritt ein solch starkes Regenereignis nur etwa alle 30 beziehungsweise 100 Jahre auf: In der Realität können solche Ereignisse aber häufiger oder seltener auftreten.
Erklärung der Legende am Beispiel Eching:
R100, 60-15-100 (100-jährliches Starkregenereignis, 60 Minuten Regendauer, 15 Minuten Intensives Regenereignis, 100-jährliche Wahrscheinlichkeit)
Eching: 30-jaehrl. Wahrscheinlichkeit für urbane Sturzfluten
Eching: 100-jaehrl. Wahrscheinlichkeit für urbane Sturzfluten
Dietersheim: 30-jaehrl. Wahrscheinlichkeit für urbane Sturzfluten
Dietersheim: 100-jaehrl. Wahrscheinlichkeit für urbane Sturzfluten
GOD: 30-jaehrliche Wahrscheinlichkeit für urbane Sturzfluten
GOD: 100-jaehrliche Wahrscheinlichkeit für urbane Sturzfluten
Pflicht zur Eigenvorsorge beim Objektschutz
Überflutungen infolge von Starkregen werden von den allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 5 Abs. 2 WHG erfasst, wonach jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.
Objektschutz obliegt den Bürgern selbst:
Bürger müssen sich selbst über ihr mögliches Risiko informieren, daher werden die Pläne mit den ermittelten Wasserständen im Fall eines Starkregenereignissen neben weiteren Informationsquellen hier zur Verfügung gestellt.
Risiken vermeiden:
Wissen, was im Hochwasserfall zu tun ist: