Für den Verkehrsflughafen München soll erstmals ein Lärmschutzbereich nach dem Fluglärmgesetz (FluLärmG) festgesetzt werden. Dieser soll den bisherigen regionalplanerischen Lärmschutzbereich ablösen.
Der geplante Lärmschutzbereich umfasst zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht. Grundlage der Berechnung sind die gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmgesetzes sowie eine Luftverkehrsprognose für das Jahr 2033. Dabei werden auch die planfestgestellten Erweiterungen des Verkehrsflughafens München berücksichtigt.
Die Festsetzung kann insbesondere Auswirkungen auf die bauliche Nutzung von Grundstücken innerhalb der Schutzzonen haben. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können zudem Ansprüche auf Entschädigung bzw. auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bestehen.
Für die genaue Betroffenheit einzelner Grundstücke ist die beigefügte Karte maßgeblich: Karte Lärmschutzbereich
Die Gemeinde Eching wird die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke in den kommenden Tagen direkt anschreiben und ihnen weitere Informationen zukommen lassen.
Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Bauverwaltung der Gemeinde Eching unter: bauverwaltung@eching.de wenden.