27.12.2023

Jahresrückblick 2023

Begleiten Sie mich auf einer Radtour durch unsere Gemeinde, um die Highlights des Jahres 2023 gemeinsam mit mir Revue passieren zu lassen!

Im Juli haben wir bewiesen, dass Eching ausgelassen und zugleich friedlich gemeinsam feiern kann. Auf unserem Bürgerplatz tummelten sich über das Festwochenende verteilt ca. 4.000 Menschen, die von lokalen und überregionalen Künstlern und Musikern unterhalten wurden und von den örtlichen Gastronomen und Vereinen verköstigt wurden. Mein herzlicher Dank gilt allen, die zum Gelingen unserer 1250-Jahrfeier beigetragen haben.

In den beiden Neubaugebieten Eching-West und Dietersheim Am Mühlenweg sprießen derzeit viele Bauvorhaben aus dem Boden. Ich freue mich für die 59 Familien, die sich dank der vergünstigten Baulandvergabe durch die Gemeinde ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können.

Im Januar 2023 wurde Eching als fahrradfreundliche Kommune ausgezeichnet. Unsere Anstrengungen beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in den letzten Jahren trägt somit Früchte. Besonders gewürdigt wurden unser neuer Radweg nach Garching, die überdachten Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof und die innovative Beleuchtung des Radwegs nach Günzenhausen mit intelligent vernetzten bewegungsgesteuerten LED-Solarleuchten.

Günzenhausen hat dieses Jahr einen neuen Treffpunkt für Sportbegeisterte aller Altersgruppen bekommen: ein multifunktionaler Sportplatz, auf dem Fußball, Basketball, Volleyball und viele andere Sportarten ausgeübt werden können. Daneben zwei Bahnen für die Stockschützen, abgerundet von einer ansprechenden Freiraumgestaltung mit Sitzgelegenheiten. Direkt nebenan entsteht derzeit das neue Günzenhausener Feuerwehrhaus in moderner Hybridbauweise: während die Fahrzeughalle aus Betonfertigteilen besteht, wurde der Sozialtrakt in nachhaltiger Holzständerbauweise errichtet. Diese Konstruktion spart Zeit und Kosten, sodass nach dem Spatenstich im Frühjahr 2023 bereits im Herbst Richtfest gefeiert werden konnte. Die Inbetriebnahme dieses mit knapp 5 Mio. taxierten Bauvorhabens ist für Herbst 2024 geplant. Auf dem Dach wurde bereits eine PV-Anlage mit Bürgerbeteiligungsmöglichkeit durch die Bürgerenergiegenossenschaft Freising errichtet. Ab Januar 2024 bietet die Gemeinde ein neues Förderprogramm für Balkon-PV-Anlagen. Diese werden mit 50% der Kosten bis maximal 300 EUR bezuschusst. Weitere Infos hierzu unter www.eching.de/klimaschutz.

Eching wurde 2023 erneut als Fair-Trade-Kommune ausgezeichnet - danke an die sehr aktive Steuerungsgruppe rund um die VHS. Im Rahmen des Bürgerhaushalts haben meine fleißigen Bauhofkollegen eine Tauschhütte selbst konstruiert und vor dem Rathaus aufgestellt. Diese hat sich zu einem richtigen Treffpunkt mit hohem Warenumschlag entwickelt. Wir haben 2023 den jährlichen Etat für Spielgeräte von 40.000 auf 120.000 EUR vervierfacht. Nach dem neuen „Piratenschiff“ am Echinger See, einem Kletterfelsen und einem Calisthenics-Gerät im Dr.-Enßlin-Park wurde auch in Dietersheim ein solches Fitnessgerät aufgestellt.

Dank exzellentem Projektmanagement der Rathausverwaltung und unserer Partnerfirmen, ist die finanzielle Situation der Gemeinde hervorragend. Den geringen Restschulden von weniger als 5 Mio. EUR stehen aktuell Rücklagen von mehr als 23 Mio. EUR gegenüber. Wir sind somit bestens gerüstet für die Investitionen der kommenden Jahre.

Am Ende des Jahres möchte ich mich bei allen von Ihnen bedanken, die sich in unserer Gemeinde ehrenamtlich engagieren und damit den sozialen Zusammenhalt stärken und zur Verbesserung der örtlichen Gemeinschaft beitragen. Danke an meine Kolleginnen und Kollegen im Rathaus und den Außenstellen, an die Bediensteten der kommunalen Zweckverbände sowie an alle Geschäftspartner der Gemeinde für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Gemeinsam haben wir 2023 viele richtungsweisende Entwicklungen umsetzen können und Eching wieder ein Stück lebenswerter gemacht.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen für das kommende Jahr 2024 vor allen Dingen Gesundheit und Zufriedenheit. Lassen Sie uns Veränderungen und Herausforderungen als Chancen begreifen, um stets den Mut zu fassen, Neues zu wagen. Das gelingt uns am besten, indem wir weltoffen und neugierig bleiben und zusammenhalten.

Herzlichst
Ihr Sebastian Thaler
Erster Bürgermeister

Weitere Beiträge

02.11.2026
Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier

Die Gemeinde Eching lädt alle Echinger Seniorinnen und Senioren herzlich zur diesjährigen Senioren-Weihnachtsfeier am Sonntag, 13. Dezember 2026, um 14:00 Uhr ins Bürgerhaus Eching ein.

Eingeladen sind alle Seniorinnen und Senioren ab 75 Jahren. Jede eingeladene Person kann eine Begleitperson mitbringen.

Eintrittskarten: Aus Sicherheitsgründen ist die Zahl der Plätze im Bürgerhaus begrenzt. Der Einlass erfolgt nur mit Eintrittskarte.
 

  •    Ausgabe: ab Montag, 16. November 2026
  •    Ort: Vorzimmer des Bürgermeisters, Rathaus, 1. Obergeschoss
  •    Ansprechpartnerin: Nadine Schmitt
  •    Abholzeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

Zur Abholung der Eintrittskarten muss der Personalausweis mitgebracht werden, damit die Daten abgeglichen werden können.

Bürgermeister Michael Steigerwald freut sich auf einen schönen Nachmittag mit allen Gästen.

30.10.2026
Kindergartenbeiträge Änderung ab Januar 2027

Die Gemeinde Eching erläutert die Hintergründe: Die Reform der staatlichen Kita-Finanzierung führt zu zusätzlicher Belastung für Familien. Die Gemeinde kann den bisherigen Elternbeitragszuschuss nicht übernehmen. 

Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zum 1. Januar 2027 verändert der Freistaat Bayern die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen grundlegend. Eine wesentliche Folge ist der Wegfall des bisherigen staatlichen Elternbeitragszuschusses in Höhe von monatlich 100 Euro pro anspruchsberechtigtem Kindergartenkind.

Der Gemeinderat Eching hat sich in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2026 mit den Auswirkungen dieser Gesetzesänderung befasst und beschlossen, den bisherigen staatlichen Zuschuss nicht aus eigenen Haushaltsmitteln zu ersetzen.

Für die betroffenen Familien bedeutet dies, dass sich der monatlich zu zahlende Kindergartenbeitrag ab Januar 2027 um 100 Euro erhöht. 

Der Gemeinde Eching ist bewusst, dass dies für viele Familien eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellt. Gerade deshalb ist es wichtig, die Hintergründe und Auswirkungen der neuen Finanzierungsregelung nachvollziehbar darzustellen.

Die neuen Kindergartenbeiträge ab 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gelten für die gemeindlichen Kindergärten gemäß der Gebührensatzung vom 14. Juli 2026 folgende monatliche Beiträge:

Buchungszeit pro Tag           Beitrag ab Januar 2027
Mehr als 3 bis   4 Stunden    150,00 €
Mehr als 4 bis   5 Stunden    165,00 €
Mehr als 5 bis   6 Stunden    180,00 €
Mehr als 6 bis   7 Stunden    195,00 €
Mehr als 7 bis   8 Stunden    210,00 €
Mehr als 8 bis   9 Stunden    225,00 €
Mehr als 9 bis 10 Stunden    240,00 €

Die Gebühren gelten für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung. Bei Kindern, für die bislang der staatliche Elternbeitragszuschuss gewährt wurde, erhöht sich der tatsächlich zu zahlende Beitrag um monatlich 100 Euro. Für Kinder ohne bisherigen Zuschuss ergibt sich aus dessen Wegfall keine entsprechende Erhöhung.

Wohin fließen die bisherigen staatlichen Zuschüsse?

Bislang gewährte der Freistaat Bayern für anspruchsberechtigte Kindergartenkinder einen Zuschuss von monatlich 100 Euro, der unmittelbar vom festgesetzten Elternbeitrag abgezogen wurde. Die Gemeinde leitete diese Förderung somit durch eine entsprechende Beitragsreduzierung an die Familien weiter.

Mit der Reform entfällt diese unmittelbare Entlastung. Die staatlichen Mittel werden jedoch nicht ersatzlos gestrichen, sondern künftig innerhalb der allgemeinen Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen neu verteilt. Dabei werden auch Kinderkrippen und Horte berücksichtigt.

Die neue Förderstruktur bedeutet allerdings nicht, dass den Gemeinden nun die bisherigen 100 Euro pro Kind zusätzlich zur freien Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt nach einem veränderten Berechnungssystem. Gleichzeitig werden bestehende Förderbestandteile angepasst und zusätzliche Mittel auf verschiedene Betreuungsangebote verteilt.

Zudem hat der Freistaat angekündigt, die staatliche Betriebskostenförderung bis 2029 schrittweise um insgesamt 25 Prozent zu erhöhen. Diese Erhöhung ist jedoch nicht mit einer entsprechenden finanziellen Entlastung jeder einzelnen Gemeinde gleichzusetzen. Ihre tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von der Zahl der betreuten Kinder, den Buchungszeiten sowie der bisherigen Förderstruktur ab.

Gemeinde trägt weiterhin einen erheblichen Teil der Betreuungskosten

Die Bereitstellung und Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Gemeinde Eching.

Bereits heute decken die Elternbeiträge nur einen vergleichsweise kleinen Teil der tatsächlichen Betriebskosten. Der überwiegende Finanzierungsbedarf wird durch staatliche Fördermittel und erhebliche Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt getragen.

Insbesondere die gestiegenen Personalkosten sowie höhere Ausgaben für Energie, Gebäudeunterhalt und den laufenden Betrieb führen dazu, dass die finanzielle Belastung der Kommunen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.

Auch die angekündigte Erhöhung der staatlichen Förderung ändert nichts daran, dass die Gemeinde weiterhin einen erheblichen Eigenanteil zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen aufbringen muss.
Die Neuordnung der staatlichen Zuschüsse führt daher nicht automatisch zu einer entsprechenden Verbesserung der kommunalen Haushaltslage.

Warum kann die Gemeinde die 100 Euro nicht selbst übernehmen?

Die Entscheidung des Gemeinderats ist vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Eching zu betrachten.

Rückläufige Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben haben die finanziellen Handlungsspielräume deutlich eingeschränkt. Aufgrund dieser Entwicklung musste die Gemeinde bereits im Oktober 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängen.

Eine dauerhafte Übernahme des bisherigen staatlichen Zuschusses würde eine zusätzliche freiwillige Leistung in Höhe von jährlich bis zu 588.000 Euro bedeuten. 
Diese Mittel müssten künftig vollständig aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden und stünden damit für andere kommunale Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.

Der Gemeinderat musste deshalb zwischen der zusätzlichen finanziellen Entlastung der Familien und der dauerhaften Finanzierbarkeit aller kommunalen Aufgaben abwägen.

Die Gemeinde Eching steht mit dieser Herausforderung nicht allein. Auch mehrere Nachbarkommunen haben entschieden, den entfallenden staatlichen Elternbeitragszuschuss nicht durch eigene kommunale Mittel zu ersetzen.

Geschwisterermäßigung und Unterstützungsmöglichkeiten bleiben bestehen

Unverändert bestehen bleibt die Geschwisterermäßigung der Gemeinde Eching. Bei Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen reduziert sich die Benutzungsgebühr für das zweite gleichzeitig betreute Kind auf 80 Prozent und für das dritte sowie jedes weitere Kind auf 50 Prozent.

Darüber hinaus haben Familien, denen die Zahlung der Kindergartenbeiträge aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann, die Möglichkeit, beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Freising eine vollständige oder teilweise Übernahme der Beiträge zu beantragen.

Informationen und Antragsunterlagen erhalten betroffene Familien beim Landratsamt Freising, Amt für Jugend und Familie, unter der Telefonnummer 08161 600-35411 oder über die Internetseite www.kreis-fs.de.
Auch das Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Schulangelegenheiten der Gemeinde Eching steht unter den Telefonnummern 089 319000-5201 und -5202 für Fragen zur Verfügung.

Verlässliche Kinderbetreuung bleibt eine zentrale Aufgabe

Auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen bleibt die Sicherstellung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung eine wichtige Aufgabe der Gemeinde Eching.

Die Gemeinde wird weiterhin erhebliche finanzielle Mittel für den Betrieb und den Ausbau ihrer Kindertageseinrichtungen bereitstellen. Gleichzeitig muss sie darauf achten, dass diese Leistungen auch langfristig finanzierbar bleiben.

30.10.2026
Vereinsversammlung im Rathaus am 11.11.2026

Einladung an die Vereinsvorstände- und abteilungen zur Vereinsversammlung am 11.11.2026 ins Echinger Rathaus. Die neu gewählten Vereinsreferenten Claudia Steiger-Steininger und Julian Morgenroth führen durch den Abend und freuen sich über regen, konstruktiven Austausch, um die Zusammenarbeit der Vereine untereinander zu stärken. Nachfoldend die Einladung im Wortlaut:

Sehr geehrte Vereinsvorstände, liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter, 
hiermit laden wir alle Vereine und Vereinsabteilungen der Gemeinde Eching herzlich zur gemeinsamen Vereinsversammlung ein.

Wann: 11. November 2026
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Gemeinde Eching (Sitzungssaal)

Anmeldung

Wir bitten um An- bzw. Abmeldung per Email bis spätestens 04.11.2026:  vereinsreferat@gemeinderat.eching.eu
Pro Verein bzw. Abteilung sind 1–2 Personen vorgesehen.
Gerne könnt ihr uns vorab per Email eure Schwerpunktthemen mitteilen. Bei größeren Überschneidungen werden diese in die Tagesordnung aufgenommen.
Bitte nennt uns außerdem größere geplante Veranstaltungen für 2027, z. B. Vereinsjubiläen oder Sportfeste. Kleinere Sommerfeste usw. sind hiervon ausgenommen.

Tagesordnung

1. Begrüßung und kurze Vorstellungsrunde
2. Referentenkonzept, Zuschüsse und Vereinsförderung
3. Turnhallen, Vereinsfestplätze und Partnergemeinden
4. Vereinssommer - gemeinsame Veranstaltungen?
5. Sonstiges

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch, um die Zusammenarbeit der Echinger Vereine weiter zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Julian Morgenroth
Claudia Steiger-Steininger
Vereinsreferenten der Gemeinde Eching
vereinsreferat@gemeinderat.eching.eu