08.10.2026

Freie Versteigerung von Fundrädern am 16. Oktober

Derzeit befinden sich im Bestand des Fundbüros der Gemeinde Eching einige Fundräder. Da weder der Besitzer bekannt ist noch der Finder gegenüber der Gemeinde Eching das Recht zum Erwerb des Eigentums der Fundsache einfordert, werden diese im Rahmen einer Versteigerung veräußert. Es werden ausschließlich Fundfahrräder versteigert, bei denen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten aufgelaufen ist.


Die Versteigerung findet wie folgt statt:

Ort: Foyer des Rathauses der Gemeinde Eching

Datum und Zeit: Freitag, den 16.10.2026:

von 15:30 bis 16:00 Uhr (Besichtigung der Fahrräder)

von 16:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr (Versteigerung)

Die Fundräder werden taxiert und ein Startgebot wird vorab festgelegt. Der Verkauf erfolgt an den jeweils höchstbietenden Kaufinteressenten. Der Kaufpreis ist sofort in bar zu entrichten.

Die Gemeinde Eching weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fundräder nicht auf ihre Verkehrssicherheit bzw. Verkehrstauglichkeit geprüft wurden und jede Haftung bei Mängeln an der Sache ausgeschlossen wird. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der erworbenen Sache ist nicht möglich.

Für Fragen ist das Fundbüro unter der Telefonnummer 089-319 000 1106 oder 1107 erreichbar.

Bild: pixabay_652234-cycles-1174426

Weitere Beiträge

08.10.2026
Sanierung der Poststrasse in Günzenhausen ab KW 43

Die Gemeinde Eching hat die Sanierung der Poststraße in Günzenhausen beauftragt. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich ab KW 43 (ab 19. Okt.). Neben den erforderlichen Asphaltarbeiten ist vorab entsprechend den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes sowie der unteren Naturschutzbehörde eine Oberflächenentwässerung gemäß Vorgabe Wasserrecht einzubauen. Bis Mitte November wird zuerst der Kanal für die Straßenentwässerung verlegt, danach werden Sinkkästen und Bordsteine gesetzt. Je nach Witterung werden die Asphaltarbeiten im Dezember durchgeführt sodass die Baustelle Ende Dezember abgeschlossen sein sollte.

Bei schlechter Witterung wird die Asphaltdeckschicht jedoch erst im Frühjahr 2027 aufgebracht. Die Poststraße kann dann über den Winter auf der Tragschicht ohne Einschränkungen befahren werden.

Die Baustelle ist nur mittels Vollsperrung durchführbar. Anwohner der Poststraße können ihre Grundstücke während der Bauzeit nur nach Absprache mit der Baufirma und auf eigene Gefahr anfahren. Der Bauablauf wird jedoch so getaktet werden, dass z.B. bei der Kanalverlegung diese in Teilbereichen durchgeführt wird, sodass das Anfahren der Anwesen bis auf den tatsächlichen Baustellenbereich mit gebotener Vorsicht über die Hörenzhauser Straße oder über die Staatsstraße (ST 2339) möglich sein wird.

Bei Durchführung der Asphaltarbeiten ist das Befahren der Poststraße für voraussichtlich zwei Tage nicht möglich.

Die Gemeinde Eching und die Baufirma werden die Behinderungen so gering wie möglich halten und bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.

06.10.2026
Neuer Jugendreferent Eric Jacob setzt auf Beteiligung

Jugendliche bekommen eine feste Stimme! Neben den neu geschaffenen Referentenstellen für Vereine und Sport, setzt der Echinger Gemeinderat mit Eric Jacob erstmals auch einen Jugendreferenten ein. Damit unterstreicht die Gemeinde Eching die Relevanz von Jugendbeteiligung und die Bedeutung der Stimmen junger Menschen. 

Eric Jacob versteht seine Funktion als Jugendreferent als direkte Schnittstelle zwischen Jugendlichen, Verwaltung und Gemeinderat. So können die Anliegen junger Menschen kanalisiert an die richtigen Stellen übermittelt werden.  Ein aktuelles Beispiel dafür ist der von zwei jungen Echingerinnen eingereichte Antrag auf einen "Meckerkasten", der bereits von der Verwaltung geprüft wird. 

Konkret sind mehrere Projekte in Arbeit: 
     

  • Jugendumfrage
    Aktuell findet über die Eching App eine Jugendumfrage, bei der Jugendliche anonym Probleme und Wünsche für Eching äußern können, statt. 
  • Jugendversammlung
    Im November laden Bürgermeister Michael Steigerwald, Jugendreferent Eric Jacob und Sozialreferentin Christine Handschuh-Sidorow zu einer Jugendversammlung ein, bei der Jugendliche Ideen, Fragen und Probleme einbringen können. Künftig sollen in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Jugendversammlungen auch Updates zum Stand früherer Anregungen kommuniziert werden. 
     
  • Freizeitveranstaltung im Mai 2027
    Des Weiteren ist eine Freizeitveranstaltung im Mai 2027 geplant. Hier folgen in den kommenden Monaten weitere Informationen.

Eric Jacob steht im regelmäßigen Austausch mit lokalen und regionalen Akteuren wie dem JUZ, Sozialarbeitern, Eltern, Kirchen, Jugendreferenten anderer Gemeinden und dem Kreisjugendring sowie der Referentin für Soziales. 

"Mein Ziel ist es, dass sich Jugendliche mit ihren Anliegen jederzeit an mich wenden können und ihre Belange in den kommunalpolitischen Beratungen mehr Gehör finden", so Jacob.

Bürgermeister Michael Steigerwald teilt mit: „Ich freue mich, dass die Anliegen unserer Jugend ab sofort einen festen Ansprechpartner im Gemeinderat haben. Junge Menschen verdienen es gehört zu werden und als jüngstes Mitglied des Gremiums ist Herr Jacob für diese Aufgabe genau der Richtige“.

Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen können sich die Jugendlichen und auch weitere Interessierte gern per E-Mail wenden an: jugendreferat@gemeinderat.eching.eu

05.10.2026
Lärmschutzbereich Flughafen München

Für den Verkehrsflughafen München soll erstmals ein Lärmschutzbereich nach dem Fluglärmgesetz (FluLärmG) festgesetzt werden. Dieser soll den bisherigen regionalplanerischen Lärmschutzbereich ablösen.
Der geplante Lärmschutzbereich umfasst zwei Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht. Grundlage der Berechnung sind die gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmgesetzes sowie eine Luftverkehrsprognose für das Jahr 2033. Dabei werden auch die planfestgestellten Erweiterungen des Verkehrsflughafens München berücksichtigt. 

Die Festsetzung kann insbesondere Auswirkungen auf die bauliche Nutzung von Grundstücken innerhalb der Schutzzonen haben. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können zudem Ansprüche auf Entschädigung bzw. auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bestehen. 

Für die genaue Betroffenheit einzelner Grundstücke ist die beigefügte Karte maßgeblich: Karte Lärmschutzbereich

Die Gemeinde Eching wird die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke in den kommenden Tagen direkt anschreiben und ihnen weitere Informationen zukommen lassen.

Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Bauverwaltung der Gemeinde Eching unter: bauverwaltung@eching.de wenden.