11.11.2024

Förderung von Steckersolargeräten ab 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 beschlossen, auch 2025 die Anschaffung von Balkon-PV-Anlagen zu fördern.

Balkonsolaranlagen bieten eine Alternative zur großen Solaranlage auf dem Dach für Balkon oder Terrasse und stehen somit auch Mietern und Bewohnern einer Wohnung zur Verfügung.
Aus diesem Grund gilt ab 2025 die Änderung, zunächst nur Mieterinnen und Mieter mit einem Zuschuss zu fördern. Sollte ab 01.07.2025 noch Budget vorhanden sein, wird die Förderung auch für Eigentümerinnen und Eigentümer geöffnet. Insgesamt stehen 25.000€ zur Verfügung. Die Zuschusshöhe hat sich dabei nicht verändert: Gefördert werden 50% des Kaufpreises, max. 300 € pro Anlage.

Förderanträge können von Mieterinnen und Mietern ab 01.01.2025 gestellt werden. Die Durchführung der Maßnahme darf nicht vor dem 01.01.2025 begonnen werden.
Sollte zum 01.07.2025 noch Förderbudget vorhanden sein, können Eigentümer ab diesem Datum Förderanträge stellen. Die Durchführung der Maßnahme darf nicht vor dem 01.07.2025 begonnen werden. Es gilt das Kaufdatum der Anlage.

Das Förderprogramm ist vorerst bis zum 31.12.2025 befristet.

Bürgermeister Sebastian Thaler berichtet: “Mit der Förderung will die Gemeinde speziell für Mieter einen Anreiz schaffen, sich an der Energiewende zu beteiligen und damit die eigenen Stromkosten zu senken”.
Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie die vollständige Förderrichtlinie sind ab Ende des Jahres auf der Webseite der Gemeinde unter der Rubrik Klimaschutz verfügbar.

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