Die Gemeinde Eching erläutert die Hintergründe: Die Reform der staatlichen Kita-Finanzierung führt zu zusätzlicher Belastung für Familien. Die Gemeinde kann den bisherigen Elternbeitragszuschuss nicht übernehmen.
Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zum 1. Januar 2027 verändert der Freistaat Bayern die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen grundlegend. Eine wesentliche Folge ist der Wegfall des bisherigen staatlichen Elternbeitragszuschusses in Höhe von monatlich 100 Euro pro anspruchsberechtigtem Kindergartenkind.
Der Gemeinderat Eching hat sich in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2026 mit den Auswirkungen dieser Gesetzesänderung befasst und beschlossen, den bisherigen staatlichen Zuschuss nicht aus eigenen Haushaltsmitteln zu ersetzen.
Für die betroffenen Familien bedeutet dies, dass sich der monatlich zu zahlende Kindergartenbeitrag ab Januar 2027 um 100 Euro erhöht.
Der Gemeinde Eching ist bewusst, dass dies für viele Familien eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung darstellt. Gerade deshalb ist es wichtig, die Hintergründe und Auswirkungen der neuen Finanzierungsregelung nachvollziehbar darzustellen.
Die neuen Kindergartenbeiträge ab 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 gelten für die gemeindlichen Kindergärten gemäß der Gebührensatzung vom 14. Juli 2026 folgende monatliche Beiträge:
Buchungszeit pro Tag Beitrag ab Januar 2027
Mehr als 3 bis 4 Stunden 150,00 €
Mehr als 4 bis 5 Stunden 165,00 €
Mehr als 5 bis 6 Stunden 180,00 €
Mehr als 6 bis 7 Stunden 195,00 €
Mehr als 7 bis 8 Stunden 210,00 €
Mehr als 8 bis 9 Stunden 225,00 €
Mehr als 9 bis 10 Stunden 240,00 €
Die Gebühren gelten für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung. Bei Kindern, für die bislang der staatliche Elternbeitragszuschuss gewährt wurde, erhöht sich der tatsächlich zu zahlende Beitrag um monatlich 100 Euro. Für Kinder ohne bisherigen Zuschuss ergibt sich aus dessen Wegfall keine entsprechende Erhöhung.
Wohin fließen die bisherigen staatlichen Zuschüsse?
Bislang gewährte der Freistaat Bayern für anspruchsberechtigte Kindergartenkinder einen Zuschuss von monatlich 100 Euro, der unmittelbar vom festgesetzten Elternbeitrag abgezogen wurde. Die Gemeinde leitete diese Förderung somit durch eine entsprechende Beitragsreduzierung an die Familien weiter.
Mit der Reform entfällt diese unmittelbare Entlastung. Die staatlichen Mittel werden jedoch nicht ersatzlos gestrichen, sondern künftig innerhalb der allgemeinen Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen neu verteilt. Dabei werden auch Kinderkrippen und Horte berücksichtigt.
Die neue Förderstruktur bedeutet allerdings nicht, dass den Gemeinden nun die bisherigen 100 Euro pro Kind zusätzlich zur freien Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt nach einem veränderten Berechnungssystem. Gleichzeitig werden bestehende Förderbestandteile angepasst und zusätzliche Mittel auf verschiedene Betreuungsangebote verteilt.
Zudem hat der Freistaat angekündigt, die staatliche Betriebskostenförderung bis 2029 schrittweise um insgesamt 25 Prozent zu erhöhen. Diese Erhöhung ist jedoch nicht mit einer entsprechenden finanziellen Entlastung jeder einzelnen Gemeinde gleichzusetzen. Ihre tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von der Zahl der betreuten Kinder, den Buchungszeiten sowie der bisherigen Förderstruktur ab.
Gemeinde trägt weiterhin einen erheblichen Teil der Betreuungskosten
Die Bereitstellung und Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Gemeinde Eching.
Bereits heute decken die Elternbeiträge nur einen vergleichsweise kleinen Teil der tatsächlichen Betriebskosten. Der überwiegende Finanzierungsbedarf wird durch staatliche Fördermittel und erhebliche Zuschüsse aus dem Gemeindehaushalt getragen.
Insbesondere die gestiegenen Personalkosten sowie höhere Ausgaben für Energie, Gebäudeunterhalt und den laufenden Betrieb führen dazu, dass die finanzielle Belastung der Kommunen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.
Auch die angekündigte Erhöhung der staatlichen Förderung ändert nichts daran, dass die Gemeinde weiterhin einen erheblichen Eigenanteil zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen aufbringen muss.
Die Neuordnung der staatlichen Zuschüsse führt daher nicht automatisch zu einer entsprechenden Verbesserung der kommunalen Haushaltslage.
Warum kann die Gemeinde die 100 Euro nicht selbst übernehmen?
Die Entscheidung des Gemeinderats ist vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Eching zu betrachten.
Rückläufige Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben haben die finanziellen Handlungsspielräume deutlich eingeschränkt. Aufgrund dieser Entwicklung musste die Gemeinde bereits im Oktober 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängen.
Eine dauerhafte Übernahme des bisherigen staatlichen Zuschusses würde eine zusätzliche freiwillige Leistung in Höhe von jährlich bis zu 588.000 Euro bedeuten.
Diese Mittel müssten künftig vollständig aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden und stünden damit für andere kommunale Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.
Der Gemeinderat musste deshalb zwischen der zusätzlichen finanziellen Entlastung der Familien und der dauerhaften Finanzierbarkeit aller kommunalen Aufgaben abwägen.
Die Gemeinde Eching steht mit dieser Herausforderung nicht allein. Auch mehrere Nachbarkommunen haben entschieden, den entfallenden staatlichen Elternbeitragszuschuss nicht durch eigene kommunale Mittel zu ersetzen.
Geschwisterermäßigung und Unterstützungsmöglichkeiten bleiben bestehen
Unverändert bestehen bleibt die Geschwisterermäßigung der Gemeinde Eching. Bei Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen reduziert sich die Benutzungsgebühr für das zweite gleichzeitig betreute Kind auf 80 Prozent und für das dritte sowie jedes weitere Kind auf 50 Prozent.
Darüber hinaus haben Familien, denen die Zahlung der Kindergartenbeiträge aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann, die Möglichkeit, beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Freising eine vollständige oder teilweise Übernahme der Beiträge zu beantragen.
Informationen und Antragsunterlagen erhalten betroffene Familien beim Landratsamt Freising, Amt für Jugend und Familie, unter der Telefonnummer 08161 600-35411 oder über die Internetseite www.kreis-fs.de.
Auch das Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Schulangelegenheiten der Gemeinde Eching steht unter den Telefonnummern 089 319000-5201 und -5202 für Fragen zur Verfügung.
Verlässliche Kinderbetreuung bleibt eine zentrale Aufgabe
Auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen bleibt die Sicherstellung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung eine wichtige Aufgabe der Gemeinde Eching.
Die Gemeinde wird weiterhin erhebliche finanzielle Mittel für den Betrieb und den Ausbau ihrer Kindertageseinrichtungen bereitstellen. Gleichzeitig muss sie darauf achten, dass diese Leistungen auch langfristig finanzierbar bleiben.