Sportlerehrung

 

Meldungen zur Sportlerehrung

 

Am 10. November 2023 findet zum zweiten Mal die Sportlerehrung in Eching statt. Bei dem Festakt im Bürgerhaus soll offiziell eine Wertschätzung für besondere Leistungen aus dem Sportbereich ausgedrückt und auch über die Gemeindegrenzen hinaus ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden.

 

Wir möchten hiermit die Bürger Echings auffordern ihre erfolgreichen Einzelsportler/innen und/oder Mannschaften aus den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 an Frau Gott ter Linden unter gemeinde@eching.de zu melden. Die Richtlinien der Sportlerehrung finden Sie hier.

Die Meldung muss den Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Vereinszugehörigkeit, Sportart, Altersklasse und Datum des Erfolges beinhalten. Zusätzlich bittet die Gemeinde um einen Leistungsnachweis sowie obligatorisch um ein Foto des zu Ehrenden. Eine Vorlage mit den Fragen können Sie von der Gemeinde erhalten. Es können Sportler/innen gemeldet werden, die entweder in einem Verein in Eching sind oder Ihren Wohnsitz in Eching haben.

 

Zusätzlich können noch Meldungen in besonderen Kategorien (Nachwuchssportler/in, Trainer/in des Jahres, besondere Leistungen (Ehrenamt), Förderer des Sports, Sportler/in des Jahres) mit ausreichender Begründung erfolgen.

 

Die Frist zur Meldung endet am 8. Oktober 2023.  

 

Die fristgerechten Meldungen werden ausgewertet und die ausgewählten Sportler/innen werden eine Einladung zur Ehrung im Nachgang erhalten.

 

Sollten weitere Fragen bezüglich der Sportlerehrung auftreten, wenden Sie sich bitte bei Frau Gott ter Linden (gemeinde@eching.de).

 

 

Meldungsformular Excel

Meldungsformular Word

Richtlinien Sportlerehrung