Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist gem. Art. 106 Abs. 2 eine Kernaufgabe der Kommunen. Gerade im Ballungsraum München gestaltet es sich zunehmend schwer dieser Verpflichtung in ausreichendem Maße nachzukommen.
In der Gemeinde Eching wird daher bereits seit den 1970er Jahren ein soziales Baulandmodell verfolgt: das über die Gemeindegrenzen hinaus bekannte und oft kopierte "Echinger Modell". Wie funktioniert dieses Erfolgsmodell? Bei der Ausweisung von Neubaugebieten, sichert sich die Gemeinde per notariellem Vertrag die Hälfte des Nettobaulands zu vergünstigten Konditionen. Diese Vergünstigung gibt die Gemeinde an die berechtigten Bauwerber weiter, indem die Parzellen zu einem stark reduzierten Erbbauzins im Erbbaurecht vergeben werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den gemeindlichen Vergabekriterien für Wohnbauland.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Neubaugebiete der Gemeinde Eching und über die von der Gemeinde zu vergebenden Bauparzellen.
Am Mittwoch, 10.03.2021, sowie am 17.03.2021 fand jeweils um 18:00 Uhr eine Online-Informations-Veranstaltung statt zur Vergabe der Bauparzellen in den Neubaugebieten Eching-West und Dietersheim Süd-Ost.
Einen Mitschnitt des Vortrags von Bürgermeister Sebastian Thaler finden Sie auf dem YouTUBE-Kanal der Gemeinde:
https://www.youtube.com/channel/UCwi2xVbJ-IPcbzgWN1H50HA
Hier finden Sie die Präsentation der Veranstaltung:
2021-03-10_Infoveranstaltung_Baulandvergabe.pdf
Konditionen
Eching-West | Dietersheim Süd-Ost | |
Grundstücke zum Verkauf | 14 | 15 |
Grundstücke im Erbbaurecht | 14 | 16 |
Bodenrichtwert (31.12.2020) | 1.800,-- EUR | 1.980,-- EUR |
rechn. Erschließungskosten | 150,-- EUR | 150,-- EUR |
BRW ohne Erschließungskosten | 1.650,-- EUR | 1.830,-- EUR |
nach Abschlag von 40% | 990,-- EUR | 1.098,-- EUR |
jährl. Erbbauzins von 1,5% | 14,85 EUR | 16,47 EUR |
- Laufzeit des Erbbaurechts: 75 Jahre
Eching-West
- Grundstücksgrößen zwischen 160 und 392qm
- 16 Doppelhaushälften
- 8 Reiheneckhäuser
- 4 Reihenmittelhäuser
- Aufteilung der gemeindlichen Bauparzellen in Verkauf (rot) und Erbbaurecht (blau) (Download-Link)
- Grundstuecksgroessen (Download-Link)
- Bebauungsplan 71 Eching-West (Download-Link)
- Begründung BP 71 (Download-Link)
Dietersheim Süd-Ost / Am Mühlenweg
- Grundstücksgrößen zwischen 230 und 496qm
- 8 Einfamilienhäuser (freistehend)
- 23 Doppelhaushälften
- Lageplan der gemeindlichen Bauparzellen (Download-Link)
- Eine feste Aufteilung der Bauparzellen in Verkauf und Erbbaurecht existiert nicht. Bewerber können hier frei wählen im Rahmen des Kontingents (Verkauf: 15, Erbbaurecht: 16 Parzellen)
- Bebauungsplan 70 Dietersheim Süd-Ost (Download-Link)
- Begründung BP 70 (Download-Link)
Vergabekriterien Wohnbaulandmodell
Die Vergabekriterien wurden für beide Vergabemodelle (Verkauf / Erbbaurecht) vereinheitlicht. Antragsberechtigt sind Bewerber, die keines der beiden Ausschlusskriterien erfüllen:
- Einkommensobergrenze: 120.000 EUR brutto p.a. für Bewerberpaare / 60.000 EUR brutto p.a. für einzelne Bewerber
- Vermögensobergrenze: nicht reduzierter Wert einer durchschnittlichen Bauparzelle auf Basis des Bodenrichtwerts (Grundstücksgröße x BRW)
Hier finden Sie die ausführlichen Vergaberichtlinien der Gemeinde Eching vom 20.08.2021:
Vergaberichtlinien Wohnbaulandmodell (PDF-Dokument)
Bewerbungsformular
Hier finden Sie das Bewerbungsformular:
Aufgrund der zeitlich parallelen Vergabe der Baugebiete Eching-West und Dietersheim Süd-Ost erfolgt die Vergabe der Bauparzellen in einem gemeinsamen Bewerbungsverfahren für beide Baugebiete und beide Vergabemodelle (Verkauf und Erbbaurecht). Die Vergabe der Bauparzellen in beiden Gebieten erfolgt nach Anzahl der erzielten Punkte in einem gemeinsamen Vergabetermin.
Bewerbungsfrist
Die Frist für die Abgabe der Bewerbung und aller erforderlichen Unterlagen ist der 29.10.2021 12:00 Uhr (Eingang im Rathaus).
Vergabekriterien Eigentumswohnungen Böhmerwaldstraße
Im Baugebiet Böhmerwaldstraße werden ab 2023 rund 110 Eigentumswohnungen entstehen. Ein Drittel dieser Wohnungen wird mit einer Vergünstigung von 1.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche an von der Gemeinde benannte und nach gemeindlichen Kriterien ausgewählte Käufer vergeben. Hier finden Sie die entsprechenden Vergaberichtlinien für Eigentumswohnungen der Gemeinde Eching vom 21.04.2023:
Vergaberichtlinien Eigentumswohnungen (PDF-Dokument)
Ihre Ansprechpartner
- Für Fragen zum Vergabeverfahren und zum Erbbaurecht:
Frau Claudia Klaus, Sachgebietsleiterin Liegenschaften, Tel.: 089/319000-4101, liegenschaften@eching.de - Für baurechtliche Fragen zum Bebauungsplan:
Herr Alexander Voggt, Bauverwaltung, Tel.: 089/319000-3004, bauverwaltung@eching.de