Die Gewässer wurden vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft. Das ist wichtig, da die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen bereits heute besteht. Alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte müssen an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. Dort ist dann die Nutzung für den Acker- und Gartenbau verboten.
Das Ergebnis zeigt, dass an rund 72 % der Gewässer bzw. 910 km Fließgewässer ein Gewässerrandstreifen notwendig ist. Der positive Beitrag für den Gewässerschutz wird deutlich, wenn man sich die Länge bildlich vorstellt. Die Fahrtstrecke von München nach Rom beträgt ebenfalls etwa 900 km.
Die Ergebnisse wurden jetzt in übersichtlichen Karten aufbereitet und gemeindeweise auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamts München veröffentlicht (www.wwa-m.bayern.de). Betroffene Grundstückseigentümer*innen haben dann sechs Wochen Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Hinweise und strittige Gewässerabschnitte werden noch einmal geprüft. Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 01. Juli 2022 im UmweltAtlas Bayern (www.umweltatlas.bayern.de).
Die vollständige Pressemitteilung des Wasserwirtschaftsamtes finden Sie hier.