Lärmaktionsplan für den Großflughafen München der Regierung von Oberbayern

 

Die Bekanntmachung erfolgt im Oberbayerischen Amtsblatt, das am 27.12.2021 erscheint. Das Oberbayerische Amtsblatt wird auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/amtliche_bekanntmachung/amtsblatt/index.html) veröffentlicht.

 

Der Lärmaktionsplan kann ab dem 27.12.2021 auf folgender Internetseite der Regierung von Oberbayern https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/lap/lap_flughafen_mue/index.html eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Lärmaktionsplan vom 27.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 auch bei der Regierung von Oberbayern, Empfang, Maximilianstraße 39, 80538 München zur Einsicht aus.  

 

Zudem erfolgt eine Pressemitteilung durch die Pressestelle der Regierung von Oberbayern.