Freier Verkauf von Fundrädern am 20. April
Die Gemeinde Eching verkauft aus dem Bestand des Fundbüros einige Fundräder, bei denen weder der Besitzer bekannt ist noch der Finder gegenüber der Gemeinde Eching das Recht zum Erwerb des Eigentums der Fundsache einfordert hat. Es werden ausschließlich Fundfahrräder verkauft, bei denen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Die Veräußerung erfolgt durch freien Verkauf und findet statt am Samstag, den 20.04.2024 von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr auf dem Bürgerplatz der Gemeinde Eching.
Die Fundräder werden taxiert und ausgezeichnet. Der Verkauf erfolgt an den jeweils ersten Kaufinteressenten. Der Kaufpreis ist sofort in bar zu entrichten. Bei schlechtem Wetter findet der Verkauf in der Tiefgarage des Rathauses in Eching, Bürgerplatz 1 statt.
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fundräder nicht auf ihre Verkehrssicherheit bzw. Verkehrstauglichkeit geprüft wurden und schließt jede Haftung bei Mängeln an der Sache aus. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der erworbenen Sache ist nicht möglich.