Der Bürgerhaushalt soll das Interesse der Bürger an der Haushaltsgestaltung der Gemeinde wecken und den Bürgerinnen und Bürgern eine aktive Mitwirkung an der Gestaltung des Haushalts ermöglichen bzw. diese vertiefen. So tragen die Bürger selbst ganz konkret dazu bei, dass einzelne Projekte zeitnah realisiert werden können, an deren Verwirklichung ihnen besonders liegt.
Generell soll der Bürgerhaushalt Anreiz für ein verstärktes bürgerschaftliches Engagement sein.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel sollen vorrangig für Investitionsmaßnahmen genutzt werden; soweit sich aus den über den Bürgerhaushalt realisierten Maßnahmen Folgekosten ergeben, werden diese Folgekosten außerhalb des Bürgerhaushalts über die zugehörigen Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt abgewickelt.
Vorschlagsberechtigt sind ausdrücklich nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eching; die Anzahl der Vorschläge je Bürger ist auf maximal drei Vorschläge begrenzt.
Generell sollen die bereitgestellten Haushaltsmittel vorrangig für Investitionsmaßnahmen genutzt werden.
Nicht förderfähig im Rahmen des Bürgerhaushalts sind:
Nicht förderfähig im Rahmen des Bürgerhaushalts sind zudem alle Maßnahmen aus dem Bereich gemeindlicher Pflichtausgaben, Maßnahmen, deren Umsetzung bereits an anderer Stelle im Haushalt vorgesehen ist
oder Vorschläge, deren Umsetzung nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde Eching liegt. Als „zu teuer“ wird ein einzelner Vorschlag dann gesehen, wenn die Umsetzung des Vorschlags mehr als 75% des gesamten Bürgerhaushalts des Jahres beanspruchen würde.
Alle realisierbaren Ideen werden der Öffentlichkeit vorgestellt und können dann von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Eching öffentlich und auf der Homepage der Gemeinde diskutiert
werden. Abschließend werden die Ideen im Rahmen der Bürgerversammlung nochmals vorgestellt und können hier umfassend diskutiert und von den anwesenden Echinger Bürgerinnen und Bürgern mittels Klebepunkten bewertet werden.
Das Ergebnis dieser Abstimmungen und der Diskussionsbeiträge wird dann für den Gemeinderat aufbereitet und dort beraten. Der Gemeinderat entscheidet dann abschließend, welche Projekte aus dem Bürgerhaushalt realisiert werden sollen. Wichtig: Vorschläge, die in den letzten Jahren nicht zum Zuge kamen, können natürlich auch dieses Jahr wieder eingebracht werden!
Die Umsetzung soll, soweit es Jahreszeit und Witterung zulassen, noch im gleichen Jahr begonnen und im Folgejahr weitergeführt und abgeschlossen werden.