Bürgerhaushalt

Der Bürgerhaushalt soll das Interesse der Bürger an der Haushaltsgestaltung der Gemeinde wecken und den Bürgerinnen und Bürgern eine aktive Mitwirkung an der Gestaltung des Haushalts ermöglichen bzw. diese vertiefen. So tragen die Bürger selbst ganz konkret dazu bei, dass einzelne Projekte zeitnah realisiert werden können, an deren Verwirklichung ihnen besonders liegt.  

Generell soll der Bürgerhaushalt Anreiz für ein verstärktes bürgerschaftliches Engagement sein.  

Die bereitgestellten Haushaltsmittel sollen vorrangig für Investitionsmaßnahmen genutzt werden; soweit sich aus den über den Bürgerhaushalt realisierten Maßnahmen Folgekosten ergeben, werden diese Folgekosten außerhalb des Bürgerhaushalts über die zugehörigen Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt abgewickelt.

Wissenswertes

Ablauf

  1. Vorstellung des Bürgerhaushalts in der Öffentlichkeit
  2. Ideensammlung
  3. Vorberatung in der Verwaltung
  4. Vorstellung der Ideen in der Öffentlichkeit / öffentliche Diskussion
  5. Besprechung und Bewertung der Ideen durch die Echinger Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerversammlungen
  6. Abschließende Beratung im Gemeinderat
  7. Umsetzung

Wer kann sich am Bürgerhaushalt beteiligen?

Vorschlagsberechtigt sind ausdrücklich nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eching; die Anzahl der Vorschläge je Bürger ist auf maximal drei Vorschläge begrenzt.

Was kann ich im Rahmen des Bürgerhaushalts vorschlagen? Was geht nicht?

Generell sollen die bereitgestellten Haushaltsmittel vorrangig für Investitionsmaßnahmen genutzt werden.

Nicht förderfähig im Rahmen des Bürgerhaushalts sind:

  1. Zuwendungen an einzelne Personen, Vereine und Organisationen
  2. Fahrzeuge aller Art
  3. Waffen aller Art
  4. Kunstwerke u.ä.
  5. Sach- und Betriebsaufgaben aller Art

Nicht förderfähig im Rahmen des Bürgerhaushalts sind zudem alle Maßnahmen aus dem Bereich gemeindlicher Pflichtausgaben, Maßnahmen, deren Umsetzung bereits an anderer Stelle im Haushalt vorgesehen ist
oder Vorschläge, deren Umsetzung nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde Eching liegt. Als „zu teuer“ wird ein einzelner Vorschlag dann gesehen, wenn die Umsetzung des Vorschlags mehr als 75% des gesamten Bürgerhaushalts des Jahres beanspruchen würde.

Einige typische Beispiele für Vorschläge aus den Bürgerhaushalten anderer Kommunen

  • Bau von Besucherparkplätzen als Kurzparkzone
  • Wasser- / Schlammspielplatz
  • Zusätzliche Wegweiser Richtung Ortsmitte
  • Blumenbeet am Ortseingang / in öff. Grünanlage
  • Sitzbank im Pausenhof der Grundschule
  • Hundekotabwurfbehälter im Bereich des Sees
  • Besondere Spielgeräte am gemeindlichen Spielplatz (z.B.: Kletterspinne oder Trampolin)
  • Öffentliche Toilettenanlagen im Park / in der Ortsmitte
  • Allwetter-Tischtennisplatten beim Spielplatz
  • Fußgängerweg an der .......straße
  • Naturlehrpfad
  • Sonnenschutz für Spielplatz
  • Solarlampen an einem Radweg
  • Badestelle mit Steg und Badeinsel einrichten
  • Dachbegrünung auf öffentlichen Gebäuden
  • Einzäunung Spielplatz
  • Spazier-und Radweg am Fluss
  • Abfalleimer am ...... platz
  • Uhr am Rathaus
  • Schlittschuhlaufspaß im Winter
  • Trimm-Dich-Pfad mit entsprechenden Outdoorgeräten für Erwachsene
  • Wasserspender in öffentlichen Gebäuden
  • Spielelandschaft für die ganz Kleinen
  • Anlage einer Blumenwiese mit Bienenstöcken
  • Anschlagtafeln für Vereine
  • Überdachte Sitzgruppe als Treffpunkt
  • Anlage eines öffentlichen Tennisplatzes
  • Straßenbeleuchtung am Radweg .......

Wer entscheidet?

Alle realisierbaren Ideen werden der Öffentlichkeit vorgestellt und können dann von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Eching öffentlich und auf der Homepage der Gemeinde diskutiert
werden. Abschließend werden die Ideen im Rahmen der Bürgerversammlung nochmals vorgestellt und können hier umfassend diskutiert und von den anwesenden Echinger Bürgerinnen und Bürgern mittels Klebepunkten bewertet werden.

Das Ergebnis dieser Abstimmungen und der Diskussionsbeiträge wird dann für den Gemeinderat aufbereitet und dort beraten. Der Gemeinderat entscheidet dann abschließend, welche Projekte aus dem Bürgerhaushalt realisiert werden sollen. Wichtig: Vorschläge, die in den letzten Jahren nicht zum Zuge kamen, können natürlich auch dieses Jahr wieder eingebracht werden!

Die Umsetzung soll, soweit es Jahreszeit und Witterung zulassen, noch im gleichen Jahr begonnen und im Folgejahr weitergeführt und abgeschlossen werden.